
Armenien und Iran erörtern Steuerprivilegien für den bilateralen Güterverkehr

Armenien und der Iran führen derzeit Gespräche zur Vereinfachung des bilateralen Güterverkehrs. Im Mittelpunkt dieser Gespräche steht die Einführung von Privilegien für den Güterverkehr zwischen den beiden Ländern, einschließlich der Befreiung von Straßen- und Umweltsteuern im Rahmen zwischenstaatlicher Abkommen.
Während einer Sitzung des ständigen Wirtschaftsausschusses der Nationalversammlung hob der stellvertretende Minister für Gebietsverwaltung und Infrastruktur, Armen Simonyan, die Bemühungen hervor, die steuerlichen Aspekte des Güterverkehrs mit dem Iran zu regeln. Er wies darauf hin, dass der Iran auch Straßenbenutzungsgebühren für Frachtfahrzeuge erhebt, die durch das Steuergesetzbuch auf der Grundlage der Fahrzeugmasse festgelegt werden, wenn armenische Fahrzeuge seine Grenze überqueren.
Die vorgeschlagenen Änderungen zielen darauf ab, Steuerprivilegien für den Frachtverkehr einzuführen, wobei die armenische Regierung bestimmte Bedingungen festlegt, darunter das Herkunftsland, die Art und die Menge der Frachtfahrzeuge. Diese Verordnung soll die Einführung oder Änderung von Steuervergünstigungen im Straßenverkehr auf der Grundlage der Gegenseitigkeit mit dem Iran erleichtern.
Auf der Website der Nationalversammlung wird berichtet, dass die Änderungen des Steuergesetzes in erster Lesung erörtert und positiv beschieden wurden.
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