Entwurf des Friedensvertrags zwischen Armenien und Aserbaidschan veröffentlicht; Minister führen Telefonat

Am 11. August veröffentlichten sowohl Aserbaidschan als auch Armenien einen Entwurf für einen umfassenden Friedensvertrag, in dem ein Rahmen für die künftigen Beziehungen festgelegt wird. Das Dokument wurde in aserbaidschanischer, armenischer und englischer Sprache verfasst, wobei im Falle von Abweichungen der englische Text maßgebend ist.

Wichtigste Bestimmungen des Vertragsentwurfs

Der Vertragsentwurf bekräftigt die Absicht der Parteien, gutnachbarschaftliche Beziehungen auf der Grundlage der Charta der Vereinten Nationen, der Schlussakte von Helsinki von 1975 und der Erklärung von Almaty von 1991 aufzubauen. Er bestätigt, dass die Grenzen der ehemaligen Sowjetrepubliken nun die internationalen Grenzen der beiden unabhängigen Staaten sind. Beide Seiten verpflichten sich, die Souveränität, territoriale Integrität und politische Unabhängigkeit des jeweils anderen zu achten und weder jetzt noch in Zukunft territoriale Ansprüche gegeneinander zu erheben.

Das Abkommen verbietet ausdrücklich die Androhung oder Anwendung von Gewalt, die Einmischung in die inneren Angelegenheiten des jeweils anderen Staates und die Nutzung des eigenen Hoheitsgebiets durch andere Akteure für feindselige Handlungen. Beide Staaten verpflichten sich, diplomatische Beziehungen aufzunehmen und den Prozess der Festlegung und Demarkation der Grenzen durch ihre jeweiligen Kommissionen einzuleiten. Bis zum Abschluss dieses Prozesses vereinbaren sie, keine Streitkräfte von anderen Akteuren entlang der Grenze zu stationieren und vertrauensbildende Maßnahmen zu ergreifen.

Darüber hinaus verpflichten sich die Parteien, Intoleranz, Rassenhass, Separatismus und Terrorismus zu bekämpfen. Sie werden auch bei der Aufklärung von Fällen vermisster Personen aus früheren Konflikten zusammenarbeiten, unter anderem durch den Austausch von Informationen und die Rückführung von sterblichen Überresten. Der Vertrag sieht vor, dass er bestehende internationale Verpflichtungen nicht verändert, aber keine früheren Verpflichtungen das neue Abkommen untergraben dürfen. Alle zwischenstaatlichen Ansprüche sind innerhalb eines Monats nach Inkrafttreten des Vertrags zurückzuziehen, das erfolgt, nachdem beide Seiten die Urkunden über den Abschluss ihrer innerstaatlichen Ratifizierungsverfahren ausgetauscht haben.

Telefonat auf Ministerebene

Nach der Veröffentlichung des Entwurfs fand am 12. August ein Telefonat zwischen dem aserbaidschanischen Außenminister Jeyhun Bayramov und dem armenischen Außenminister Ararat Mirsojan statt. Die Minister erörterten die Umsetzung der gemeinsamen Erklärung vom jüngsten Gipfeltreffen in Washington und weitere vertrauensbildende Maßnahmen. Sie tauschten sich auch über regionale Fragen aus und bekräftigten ihre Bereitschaft zur Fortsetzung des direkten Dialogs.

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