Stockholmer Entscheidung löst Debatte über Energiekontrolle in Armenien aus

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Die armenische Regierung hat offiziell auf ein Urteil des Schiedsgerichts der Stockholmer Handelskammer zugunsten von Samvel Karapetyan, dem Eigentümer von Electric Networks of Armenia (ENA), reagiert.

In einer Erklärung erklärte die Regierung, dass die Schiedsspruchentscheidung unabhängig von der innerstaatlichen Entscheidung sei, einen vorübergehenden Verwalter für ENA zu bestellen. Diese Maßnahme sei zum Schutz der nationalen Energiesicherheit und zur Verhinderung von Missbrauch gedacht.

„Das Ziel der Ernennung eines vorübergehenden Verwalters ist unter anderem, die Risiken einer absichtlichen Herbeiführung einer Energiekrise zu verhindern, die öffentliche Ordnung zu gewährleisten, mögliche Risiken für die staatliche Sicherheit zu beseitigen und die Verschleierung von Missbräuchen bei ENA sowie zukünftige Missbräuche zu verhindern“, erklärte die Regierung.

Die Regierung erkannte zwar die rechtliche Bedeutung internationaler Schiedssprüche an, betonte jedoch auch, dass die Anerkennung und Umsetzung solcher Urteile innerhalb des Landes durch das armenische Recht und internationale Verträge geregelt sei.

Karapetyans Anwaltsteam bezeichnete das Urteil als Sieg in einem umfassenderen Rechtsstreit um die Intervention der Regierung bei der ENA, die seiner Tashir-Gruppe gehört.

Trotz des Urteils signalisierte die Regierung, dass sie die Aktivitäten der ENA unter Berufung auf Risiken für die Energieversorgungssicherheit weiterhin überwachen werde.

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